24-11-2013, 02:44
Zitat:Jetzt holt sich das Jugendamt das Geld von Dir wieder - und diese Forderung verjährt frühestens in dreissig Jahren. Dafür wird das Jugendamt schon sorgen.
Das ist so nicht richtig! Sie muessen erst einmal eine Anklage auf Feststellung der Vaterschaft bei Gericht stellen, wobei das Gericht wiederum zuerst einmal den "Lustigen" suchen wird. Hat das Gericht keine Adresse, wird der Prozess auf ruhend gestellt.
Den Fehler, den Lustiger gerade macht, ist, mit der Mutter zu kommunizieren und sei es per Email. Das kann die Mutter beim JA vorlegen und somit ist gesichert, das Lustiger Bescheid wusste und kann dann doch im schlimmsten Fall zum Vater verurteilt werden.
Ab jetzt muss Funkstille herrschen, oberstes Gebot!
Solange die Mutter, JA oder Gericht nicht wissen, wo sich Lutiger befindet und keine Meldeadresse vorweisen kann, geht gar nichts, aber wenn sie beweisen koenne, das Lustiger Bescheid weiss, kann es nach hinten losgehen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum