16-12-2013, 18:03
(16-12-2013, 17:49)Skipper schrieb: Versprich dem Kind nichts, kündige nichts an, was aufgrund der Umgangsregelung nicht klar geregelt und uU durchsetzbar ist.
Klar. Ich verspreche nur das, was im Umgangsbeschluss steht. Der Freitag wäre der nächste Umgang gemäß Beschluss gewesen.
Das ist das, was ich meine. Wenn meine Ex den Beschluss missachtet, kann ich natürlich im Wiederholungsfall ein Ordnungmittel oder in Folge eine Umgangspflegschaft beantragen. Das dauert dann aber Monate, bis es eine Wirkung eintritt - und es bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen meiner Ex und mir.
In Bezug auf das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn bringt das nix. Der denkt in anderen zeitlichen Dimensionen und ist jetzt verunsichert, warum Papa nicht da ist. Da halte ich es für wichtig, dass ich als Vater reagieren kann - ohne, dass mir ein Kindergarten Vorschriften macht.