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Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ?
#1
Moin zusammen.

Nach meinem letzten Umgangsprozeßtermin wurde eine Anwältin als Verfahrensbeiständin für mein Kind (10 ) eingesetzt. Es geht um gemeinsame Ferienaufenthalte und Übernachtungen, die das manipulierte Kind ablehnt ( mehrere Trööts dazu sind hier im Forum eingestellt ).

Die Dame hat sich heute nachmittag bei mir angesagt ... ich war beim Termin gegen die Beauftragung dieser " Anwältin des Kindes " . Sie hat auch schon mit dem Kind und der Mutter des Kindes gesprochen.

Dem Grunde nach dürfte damit die Intention der Beiständin klar sein; sie wird gegen mich eingestellt sein. Also die Frage : Vom Leder ziehen und ihr deutlich machen, was die Mutter dem Kind mit ihren Manipulationen seit über 2 Jahren antut oder den verständnisvollen weichgespülten Papa mimen ??

Das Ergebnis steht im übrigen bei meinem neuen 30 jährigen und immens berufs- und lebenserfahreren Familienrichter schon von vornherein fest : Kindeswille ( auch manipuliert ) ist Kindeswohl - auch bei 10 jährigen .

Also : Wie gegenüber der Verfahrensbeiständin verhalten ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Wie gegenüber Verfahrensbeiständin verhalten ? - von ArJa - 28-01-2014, 09:08

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