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Unterhalt an Ex Mann
#6
Auf jeden Fall energisch die Scheidung betreiben, je schneller desto besser.

Selbstbehalte sind theoretische Grössen. Du willst Zahlen hören. Gut, aber sei nicht sauer wenn ein Richter das anders sieht. Abzuziehen von deinem Einkommen ist auch der doppelte Kindesunterhalt, weil er keinen zahlt. Damit das Kind eingerechnet und der Rest geht in die übliche Trennungsunterhaltsberechnung, Selbstbehalt 1100 EUR. Aber nicht unverrückbar.
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Unterhalt an Ex Mann - von texanerin - 28-01-2014, 13:00
RE: Unterhalt an Ex Mann - von Austriake - 28-01-2014, 13:18
RE: Unterhalt an Ex Mann - von tumi - 28-01-2014, 13:26
RE: Unterhalt an Ex Mann - von texanerin - 28-01-2014, 14:12
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RE: Unterhalt an Ex Mann - von MitGlied - 28-01-2014, 13:31
RE: Unterhalt an Ex Mann - von p__ - 28-01-2014, 14:24
RE: Unterhalt an Ex Mann - von MitGlied - 28-01-2014, 14:39
RE: Unterhalt an Ex Mann - von p__ - 28-01-2014, 14:57
RE: Unterhalt an Ex Mann - von texanerin - 28-01-2014, 15:05
RE: Unterhalt an Ex Mann - von p__ - 28-01-2014, 15:17
RE: Unterhalt an Ex Mann - von Jessy - 28-01-2014, 16:48

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