07-02-2014, 10:26
Was steht denn genau drin in dem alten, jetzt leeren Sparbuch? Läuft das wirklich auf den Namen des Kindes? Dann ist eine Alleinverfügung durch einen Elternteil ausgeschlossen. Das Kind kann das abgehobene Geld einklagen - vertreten durch einen Verfahrenspfleger.