11-02-2014, 14:09
Nein, wird natürlich nicht angerechnet. Die Retschuldsumme wird dem Amtsgericht mitgeteilt und ist Teil der Insolvenzmasse.
Von der Gesamtschuldsumme errechnen sich die 35%. Diese Regelung gilt für Verfahren, die ab dem 01.07. eingeleitet werden. Das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren kann vorher eingeleitet werden.
Von der Gesamtschuldsumme errechnen sich die 35%. Diese Regelung gilt für Verfahren, die ab dem 01.07. eingeleitet werden. Das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren kann vorher eingeleitet werden.