11-03-2014, 14:57
Die üblichen Grundsatzdiskussionen gehören in andere Threads, hier gehts um die Planung der Regierung, den Kinderfreibetrag zu erhöhen und die Folgen auf den Kindesunterhalt. Zurück zum Thema:
Sollte sich dadurch eine Erhöhung des Kindesunterhalts ab 1.1.2014 ergeben, sind wieder mal die Pflichtigen mit einem statischen Titel im Vorteil. Ob diese Erhöhung rückwirkend geltend zu machen sein wird, bezweifle ich aber. Der Freibetrag ist zwar an den Mindestunterhalt gekoppelt, aber anders als im Steuerrecht (abgerechnet wird erst zum Jahresende) besteht beim monatlich korrekt gezahlten titulierten Unterhalt ein Vertrauensschutz, nicht für vergangene Zeiträume über die dafür bereits gezahlten Leistungen hinaus in Anspruch genommen zu werden.
Sollte sich dadurch eine Erhöhung des Kindesunterhalts ab 1.1.2014 ergeben, sind wieder mal die Pflichtigen mit einem statischen Titel im Vorteil. Ob diese Erhöhung rückwirkend geltend zu machen sein wird, bezweifle ich aber. Der Freibetrag ist zwar an den Mindestunterhalt gekoppelt, aber anders als im Steuerrecht (abgerechnet wird erst zum Jahresende) besteht beim monatlich korrekt gezahlten titulierten Unterhalt ein Vertrauensschutz, nicht für vergangene Zeiträume über die dafür bereits gezahlten Leistungen hinaus in Anspruch genommen zu werden.