11-03-2014, 19:08
Hallo,
zunächst einmal ist Angst ein mieser Ratgeber. Um ein Gespräch mit dem Jugendamt wirst du kaum herumkommen. Du kannst es natürlich ablehnen, aber dann stehst du gleich in der Ecke.
Das Jugendamt unterliegt dem Sozialrecht und das sieht vor, dass du berechtigt bist einen Beistand mitzunehmen, wenn du das möchtest. Du solltest das allerdings vorher ankündigen. Grundsätzlich gibt es im Sozialrecht auch die Möglichkeit Sachbearbeiter wegen Befangenheit abzulehnen. Das ist aber eher heikel und nicht unbedingt erfolgversprechend.
Sollte das alles nicht zum Erfolg führen, hast du die Möglichkeit gegen die Mutter Ordnungsgeld zu beantragen. Dass die Mutter den Sohn nicht mit ordentlicher Kleidung ausstattet und deine Umgangszeit verplant, musst du nicht hinnehmen und solltest es auch nicht, wenn es aus Sicht des Kindes nicht geboten ist.
zunächst einmal ist Angst ein mieser Ratgeber. Um ein Gespräch mit dem Jugendamt wirst du kaum herumkommen. Du kannst es natürlich ablehnen, aber dann stehst du gleich in der Ecke.
Das Jugendamt unterliegt dem Sozialrecht und das sieht vor, dass du berechtigt bist einen Beistand mitzunehmen, wenn du das möchtest. Du solltest das allerdings vorher ankündigen. Grundsätzlich gibt es im Sozialrecht auch die Möglichkeit Sachbearbeiter wegen Befangenheit abzulehnen. Das ist aber eher heikel und nicht unbedingt erfolgversprechend.
Sollte das alles nicht zum Erfolg führen, hast du die Möglichkeit gegen die Mutter Ordnungsgeld zu beantragen. Dass die Mutter den Sohn nicht mit ordentlicher Kleidung ausstattet und deine Umgangszeit verplant, musst du nicht hinnehmen und solltest es auch nicht, wenn es aus Sicht des Kindes nicht geboten ist.