20-03-2014, 21:00
(20-03-2014, 20:52)Timo Sassi schrieb: Was dir zu verbleiben hat, müsste eigentlich im PfÜb stehen.Hatten wir hier doch schon häufiger, dass der Arbeitgeber den Pfändungsbeschluss nicht verstanden hat.
Gleich zu klagen ist nicht der richtige Weg. Vielmehr den Arbeitgeber mit dem Rechtspfleger des Gerichts in Kontakt zu bringen.