Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unter welchen Bedingungen ist ein Unterhaltsverzicht (nachehel. Unterhalt) möglich?
#5
Ist denn überhaupt nachehelicher Unterhalt beantragt und gefordert?

Üblicherweise wird das doch im Verbundverfahren gemacht, d.h. keine Scheidung ohne Regelung von Zugewinn/Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Wenn Du geschieden wurdest, ohne dass ein nachehelicher Unterhalt geurteilt wurde, bist Du zunächst raus. Kein Geld mehr zahlen an Exe, das könnte als freiwillige nacheheliche Solidarität gewertet werden und zu einer Verurteilung führen. Wenn die Nutzung der Eigentumswohnung nicht als geldwerter Vorteil im Urteil steht, dann musst Du Miete verlangen, und zwar die ortsübliche Kaltmiete - keinen Cent an den Nebenkosten zahlen, nicht mal die Schornsteinfegergebühren!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: unter welchen Bedingungen ist ein Unterhaltsverzicht (nachehel. Unterhalt) möglich? - von Austriake - 09-04-2014, 08:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Welchen Weg einschlagen? RationaleMale 20 5.200 09-06-2021, 14:14
Letzter Beitrag: p__
  Vollstreckung für anteiligen Unterhalt verhindern möglich? Markus Müller 6 4.052 22-05-2020, 15:37
Letzter Beitrag: kay
  Unterhalt: Auskunft über Notar möglich johan 8 9.630 03-06-2016, 22:22
Letzter Beitrag: johan

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste