09-04-2014, 12:01
Miete kannst du gar nicht verlangen, da die Wohnung euch beiden gehört sondern ein Nutzungsentgelt. Es liegt auch nicht unbedingt in deiner Hand und das gleich doppelt. Wenn die Ex Unterhalt verlangt, dann wird ihr der Wohnvorteil angerechnet, was wiederum eine Nutzungsentschädigung ausschließt. Eine Nutzungsentschädigung kann nur dann gefordert werden, wenn kein Unterhalt verlangt wird oder Unterhalt ausgeschlossen ist.
Da deine Ex Sozialleistungen bezieht, geht der Unterhaltsanspruch im Zweifel auf das Jobcenter über und die werden ihn dann für sie geltend machen.
Da deine Ex Sozialleistungen bezieht, geht der Unterhaltsanspruch im Zweifel auf das Jobcenter über und die werden ihn dann für sie geltend machen.