11-04-2014, 19:03
Die Teilnahme des Kindes an einer Mutter-Kind-Kur lässt sich rechtlich eben nicht im Umgangsrecht abbilden. Es wird nicht richtiger, je öfter du das wiederholst. Wenn die Mutter zufällig auf Kur ist und der Sohn sie im Rahmen des Umgangsrechts dort besucht, dann kannst du mit deiner umgangsrechtlichen Wohlverhaltenspflicht kommen.
Ganz abgesehen davon habe ich überhaupt nichts dagegen, wie du meinen frühen Einlassungen in diesem Thread entnehmen kannst.
Ganz abgesehen davon habe ich überhaupt nichts dagegen, wie du meinen frühen Einlassungen in diesem Thread entnehmen kannst.