11-04-2014, 19:34
Eine Kur ist immer noch eine medizinische Maßnahme und nicht Bestandteil des Umgangsrechts genauso wenig wie ein Arztbesuch Teil des Umgangsrechts ist. Ich bin versucht zu schreiben "Basta"!
Es koinzidiert vielleicht mit dem Umgangsrecht, aber da hört es auch schon auf. Wenn das Kind bekurt werden soll, ist es eine sorgerechtliche Angelegenheit. Wenn die Mutter nicht mehr über die Gesundheitssorge verfügt, ist sie da eben grundsätzlich raus und hat absolut gar nichts zu melden und zu fordern.
Es ist ja nett und richtig, dass du dir um die Bindung so große Sorgen machst, du musst trotzdem nicht alles in einen Topf werfen. Du vermischt hier zwei Ebenen und willst das nicht raffen oder nicht eingestehen, dass du hier zwei Ebenen miteinander vermischst.
Es koinzidiert vielleicht mit dem Umgangsrecht, aber da hört es auch schon auf. Wenn das Kind bekurt werden soll, ist es eine sorgerechtliche Angelegenheit. Wenn die Mutter nicht mehr über die Gesundheitssorge verfügt, ist sie da eben grundsätzlich raus und hat absolut gar nichts zu melden und zu fordern.
Es ist ja nett und richtig, dass du dir um die Bindung so große Sorgen machst, du musst trotzdem nicht alles in einen Topf werfen. Du vermischt hier zwei Ebenen und willst das nicht raffen oder nicht eingestehen, dass du hier zwei Ebenen miteinander vermischst.