20-04-2014, 23:57
Ja, ich bin nur der Bezahler dieser "Leistung". Und ja, diese ist zu meinen Lasten gewährt worden.
Unabhängig davon ob diese Last nur im Tilgen der Schuld besteht oder als Beweislast bei den unwahren Angaben über mein Verhalten auszulegen ist. Es ist eine Last so oder so.
Ok, hat jemand Etwas sachdienlichere Vorschläge wie man an den Antrag kommt? Bei wem liegt die Beweislast? Wie ist die richtige Vorgehensweise bei Lügenanträgen?
Sind diese Anträge bundeseinheitlich oder variieren vom BLand zu BLand bzw. sogar in den Kreisen?
Unabhängig davon ob diese Last nur im Tilgen der Schuld besteht oder als Beweislast bei den unwahren Angaben über mein Verhalten auszulegen ist. Es ist eine Last so oder so.
Ok, hat jemand Etwas sachdienlichere Vorschläge wie man an den Antrag kommt? Bei wem liegt die Beweislast? Wie ist die richtige Vorgehensweise bei Lügenanträgen?
Sind diese Anträge bundeseinheitlich oder variieren vom BLand zu BLand bzw. sogar in den Kreisen?