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BAFÖG und Kindergeld
#8
(22-04-2014, 18:36)Timo Sassi schrieb: Deine Frage wurde doch nun hinreichend beantwortet. Wir können es auch ganz einfach machen: Nein, kannst du nicht!

Entschuldige, es dauert ein bißchen, bis ich es verstanden habe:

Laut BAFÖG-Amt bin ich also verpflichtet, 465 EUR zu zahlen (im Zweifelsfall wird eine von Parteien das Gericht anrufen).

Nach Deiner Aussage ist das die Summe, die ich zu zahlen habe, nach Anrechnung des Kindergeldes!

Das würde somit bedeuten, daß ich eigentlich 648 EUR zahlen müßte?

Gehts noch?

Simon II

(22-04-2014, 19:01)beppo schrieb: Unterhaltsrechtlich hat dein Kind, wenn es einen eigenen Haushalt hat, einen Anspruch auf 670,- abzügl. KG. Das ist somit sogar noch etwas mehr als, das Bafögamt von dir verlangt.

Danke, jetzt wird es mit klarer.

(22-04-2014, 19:01)beppo schrieb: Stützt sich deine Aussage, dass du dafür zuwenig verdienst nur auf dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden oder deckt sich das auch mit den handelsüblichen Ansichten der Justiz?

Ich verdiene nicht schlecht, habe aber auch hohe Festausgaben aufgrund meiner Lebensumstände.

Zudem zahle ich für drei Kinder KU (ein Kind voll, zwei Kinder - wobei das Kind dabei ist, um das es geht - halb).

In der Summe würde mir es das Genick brechen, wenn ich für das Kind, um das es geht, vollen KU zahlen müßte.

(22-04-2014, 19:01)beppo schrieb: Wenn du der einzige Unterhaltszahler bist, ziehst du das KG einfach von dem Tabellenbetrag ab.
Ob dein Kind das KG dann von ihrer holt oder nicht, muss dich dann nicht mehr interessieren.
Ich würde mich daher mit diesem Thema nicht weiter beschäftigen.

Ja, ich werde Deinen Tip befolgen.

Simon II
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BAFÖG und Kindergeld - von Simon ii - 22-04-2014, 15:16
RE: BAFÖG und Kindergeld - von paco - 22-04-2014, 15:32
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