26-04-2014, 17:43
Die Gerichtsvollzieher erhalten mit Sicherheit nicht nur die Stammdaten. Der Abruf der Stammdaten scheint generell nur der erste Schritt zu sein. Sobald da "etwas ist" kommt der nächste Knopfdruck und dann sind alle Details da, Kontostände, jegliche Kontobewegungen: http://www.heise.de/tp/news/Das-glaesern...77579.html
"So berichtet ein Berliner Hartz IV-Empfänger gegenüber Telepolis, er sei sanktioniert worden, weil sich aus seinen Kontodaten ergeben hat, dass er eine Angelausrüstung über eBay verkauft hat. Obwohl der Betrag nur im unteren dreistelligen Bereich lag, hätte er dem Jobcenter gemeldet werden müssen."
Worum es eigentlich geht, wird erst in der Wirkung klar. Nachdem nun jeder Gerichtsvollzieher auf Knopfdruck alles auf den Bildschirm bekommt, wäre damit eigentlich die Vermögensauskunft so gut wie überflüssig. Stattdessen wurde sie sogar verschärft und ist nun schon beim ersten GV-Termin Pflicht. Um Daten herzugeben, die der GV ohnehin hat. Es geht also nicht darum, irgendeinen Vorgang effizienter zu machen, sondern allein darum, um mit Hilfe kleinster Inkonsistenzen die Bürger mit Leistungsentzug und Betrugsklagen totzuprügeln.
"So berichtet ein Berliner Hartz IV-Empfänger gegenüber Telepolis, er sei sanktioniert worden, weil sich aus seinen Kontodaten ergeben hat, dass er eine Angelausrüstung über eBay verkauft hat. Obwohl der Betrag nur im unteren dreistelligen Bereich lag, hätte er dem Jobcenter gemeldet werden müssen."
Worum es eigentlich geht, wird erst in der Wirkung klar. Nachdem nun jeder Gerichtsvollzieher auf Knopfdruck alles auf den Bildschirm bekommt, wäre damit eigentlich die Vermögensauskunft so gut wie überflüssig. Stattdessen wurde sie sogar verschärft und ist nun schon beim ersten GV-Termin Pflicht. Um Daten herzugeben, die der GV ohnehin hat. Es geht also nicht darum, irgendeinen Vorgang effizienter zu machen, sondern allein darum, um mit Hilfe kleinster Inkonsistenzen die Bürger mit Leistungsentzug und Betrugsklagen totzuprügeln.