27-04-2014, 19:12
(27-04-2014, 17:19)Gerald Emmermann schrieb: Zu diesem Richter leitet die Posteingangstelle den Antrag!
Ja, aber bis dein Brief mit Ablehnung auf Blatt 2 und deinem Antrag auf Blatt 1 beim Gericht eingeht, kannst du noch nicht wissen, an welchen Richter die Poststelle den Antrag leiten wird. Also kannst du auch keinen Richternamen nennen, den du gleichzeitig mit deinem Antrag ablehnen willst.
Kurz und gut, wie soll das gehen, gleichzeitig Anträge stellen und Richter Unbekannt ablehnen? Erst mal muss der Antrag überhaupt erst beim Gericht eingehen!