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Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es?
#2
Wenn ihr über den Zeitpunkt einig seid, erkennt das Gericht auch an.

Wenn nicht, gilt der Termin, den einer beweisen kann.
Wenn das gar keiner kann, gibt es eben keine Trennung, oder bestenfalls den Zeitpunkt, ab dem beide der Meinung sind getrennt zu sein.
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RE: Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es? - von beppo - 27-04-2014, 21:40

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