30-04-2014, 16:52
(30-04-2014, 13:05)Timo Sassi schrieb: Wenn absehbar ist, dass der Abschluss der Mediation nicht rechtzeitig "möglich" ist, würde ich einen Antrag auf eA stellen. In die Hauptsache wird man bei laufender, angeordneter Mediation wohl nicht gehen können. Aber ich habe auch nicht die Details dieses Falles im Kopf, insofern kann das auch falsch sein.das ist schon richtig!
Und weil man vermutlich als Auflage bekommt, während der Mediation kein Verfahren rechtshängig zu machen, muss das unbedingt vorher geschehen!
Wie @wackelpuddin schreibt (nur in anderer Reihenfolge):
Sofort Familiengericht anrufen und daneben an Mediation teilnehmen.
Bislang kann ich nicht erkennen, dass das Umgangsrecht in einem vernünftigen Umfang zu gewähren von einer Mediation abhängig sein könnte. Die Gegenseite muss überzeugende Gründe dafür vortragen, was sie bislang unterlassen hat.
Das hat das OLG seinerzeit richtig erkannt und -wenn es zeitlich Gelegenheit bekommt, erneut dazu Stellung zu nehmen- auch wieder so sehen!
M.a.W.:
Wenn die Gegenseite einen Orgasmus braucht, den ihr eine Mediation zu besorgen in der Lage ist, muss das noch nicht heißen, dass zwztl nicht über Umgang entschieden werden kann!