27-05-2014, 21:31
Sorry, jetzt ´mal: Daß er den laufenden UV an JA abdrücken muß und den ab Jan. 2014 rückwirkend ist ja klar. Bei Anerkenntnis dieser Dinge bedarf es zur Durchführung des Gesetzes auch keinerlei weiterer Auskünfte.
Ich kann nicht erkennen, dass eine Beistandschaft besteht; dann ergäben sich ebenfalls keine Auskunftspflichten gegenüber dem JA. Über den UV hinausgehenden monatlichen Unterhalt müßte er dann auch an die Mutter zahlen, nicht ans JA. Ab wann hat diese den in welcher Höhe denn geltend gemacht?
Ich kann nicht erkennen, dass eine Beistandschaft besteht; dann ergäben sich ebenfalls keine Auskunftspflichten gegenüber dem JA. Über den UV hinausgehenden monatlichen Unterhalt müßte er dann auch an die Mutter zahlen, nicht ans JA. Ab wann hat diese den in welcher Höhe denn geltend gemacht?
Wer nicht taktet, wird getaktet...