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1-EURO-Job-Vergütung pfändbar LG Bautzen AZ: 3 T 24/09
#5
So wie es aussieht muss man erst krank werden bevor man seine Ruhe hat. Aber keine Sorge, alleine das Wissen, dass dem so ist macht eh krank, muss man sich halt bestätigen lassen.

Hat eigentlich noch nie jemand beim EUGH gegen Zwangsarbeit geklagt?
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RE: 1-EURO-Job-Vergütung pfändbar LG Bautzen AZ: 3 T 24/09 - von Webworker - 09-05-2009, 19:58

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