Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein
#12
(12-06-2014, 11:21)Camper1955 schrieb: Im SGB XII und im SGB II ist das doch schon gang und gebe.

Die Unterhaltspflichten nach §1615l BGB und die Pflichten, die jetzt in der Schweiz eingeführt werden interessieren sich nicht für gemeinsame Adressen. Die fallen immer an.

Diese Juristin schwadroniert über Regelungen, wie sie in Australien und Neuseeland angegangen wurden, auch in Kanada, der aktuelle kanadische Stand ist mir nicht bekannt aber im Forum steht einiges dazu. Das geht Richtung Zwangsehe, der ausdrücklich und explizit widersprochen werden muss wenn sie nicht eintreten soll und auch das nur eingeschränkt, von einer "Inhaltskontrolle" ausschliessender Vereinbarungen ist die Rede.

Und nun wird es interessant: Eine ausführliche Darstellung dieses Wahnsinns samt Forderungen wird schon lange in der Schweiz in deutscher Sprache verbreitet, ratet mal von wem. Auflösung: Den Juristinnen der Universität Basel. Hier zum Beispiel ein vier Jahre altes Papier von Michelle Cottier, Ass.-Prof. Dr. iur.: http://www.academia.edu/1839663/Nichtehe...britannien

Das ist genau der Stall, aus dem der Mist auch heute kommt. Der Boden in der Schweiz wird schon vorbereitet und entsprechende Behauptungen aufgestellt: "Es ist von einem zunehmenden Rückhalt für dieses rechtspolitische Anliegen in der Schweizer Bevölkerung auszugehen." Das "Anliegen" bedeutet, Vesorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt für Alle und automatisch einzuführen, die ohne Trauschein eine Beziehung führen. Das geht *weit* über irgendwelche SGB-Regelungen hinaus.

Die Juristinnen der Uni Basel stellen sich die jetzt geplante Regelung als Türöffner vor, das eigentliche Ziel ist das selbe wie in Neuseeland.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - von p__ - 12-06-2014, 13:07
RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - von zeitgenosse - 28-12-2015, 21:13

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste