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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#1
Hallo liebe Forenmitglieder!

Wie fast alle hier habe auch ich so meine Probleme mit der Kindsmutter meines jetzt gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn. Oder vielmehr mit dem ganzen Wirrwarr der Gesetze/Rechtssprechungen bezüglich des Unterhaltes für Kinder die Volljährig sind.

Ganz kurz zu meiner Geschichte:
Ich war mit der Kindsmutter zusammen bis unser gemeinsamer Sohn 3 Jahre alt geworden war. Danach haben wir uns getrennt und sie ist mit unserem Sohn ausgezogen. Ich habe noch fast drei Jahre Kontakt zu meinem Sohn gehalten - allerdings unter erschwerenden Umständen von Seiten der Mutter. Damals hat uns eine Entfernung getrennt von ca. 30 km - es ging dann um die Besuchs- und Abholzeiten meines Sohnes. Kaum habe ich in abgeholt und wir sind zu mir gefahren, habe ich Anrufe erhalten das ich doch so nett sein sollte und ihn viel früher Nachhause zu bringen habe, wie ausgemacht. Ausserdem wurde mein Sohn schon ziemlich manipuliert durch seine Mutter und dann hieß es, er wäre immer so verstört wenn er von mir gekommen sei und würde nur weinen. Ich habe diesen Stress - wie schon gesagt - fast drei Jahre mitgemacht bis ich nicht mehr konnte!
Mein Sohn hat sich daraufhin auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bei mir gemeldet. All die Jahre habe ich mich immer schön und pünktlich an die Zahlungen laut DT gehalten. Im Grossen und Ganzen verliefen diese Unterhaltszahlungen und Absprachen immer ohne Jugendamt!

Vor ein paar Tagen haben ich dann eine e-mail von der Kindsmutter erhalten. Ich würde die Unterhaltung von meiner Seite und der der Mutter gerne hier mit einfügen. Ich hoffe auf Ratschläge und Tips von Euch wie ich mich jetzt Verhalten soll. Auf keinen Fall möchte ich irgendetwas über einen Anwalt machen und schon gar nicht mit dem Jugendamt! So langsam aber Sicher geht mir das Geld auch aus......

1. Mail an mich...
,,Hallo,
ich wollte dir nur Mitteilen, das der B. noch ein Jahr weiter die Schule besucht, das wird wie minderjährige gerechnet.
Also Kindergeld und Unterhalt läuft weiter.
Wir können aber gerne einen gemeinsamen Termin, mit Frau W. machen, wenn du die Gesetztesrichtlinien brauchst.
Gruß"

2. Mail als Antwort an die Kindsmutter...

ich habe deine Mitteilung erhalten. Nun ist es allerdings nicht mehr so einfach wie Du es Dir gedacht hast..
Da B. jetzt die Volljährigkeit erreicht hat, läuft künftig nur noch alles schriftlich zwischen ihm und mir.
Auch die Zahlungen werden auf sein Konto erfolgen. (Er müsste sich mit mir per E-Mail in Verbindung setzen...) Ich werde in diese E-Mail immer mal wieder ein paar Auszüge aus Gesetzestexte und Rechtssprechungen mit einfügen.


,,Das volljährige Kind bekommt den Unterhalt immer auf das eigene Konto,.."



,,Unterhaltsansprüche hat das volljährige Kind gegenüber beiden Elternteile selbst geltend zu machen, ausserdem hat es regelmässig Auskunft über seine schulische oder berufliche Entwicklung zu erteilen..."



Du schreibst ebenfalls, dass er wie ein Minderjähriger geführt wird - das stimmt, das heisst dann privilegierte Kinder.



,,Bei volljährigen Kindern sind immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch der bisher betreuende Elternteil, bei dem das Kind weiterhin lebt. Grundlage: Bundesgerichtshof vom 09.01.2002, Az XII ZR 34/00. Kinder zwischen 18 und 21, die noch in eine allgemeine Schule gehen und zu Hause wohnen, sind sogenannte privilegierte Kinder und stehen in der Berechtigtenrangfolge den Kindern unter 18 gleich..."



Da B. jetzt 18. ist und somit Volljährig, ist das Jugendamt nicht mehr zuständiges Organ bezüglich Beistandschaft - demnach verzichte ich auch gerne auf einen Termin bei Frau W.


,,Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten. Schreiben, Forderungen oder Bitten des Jugendamts brauchen nicht mehr beachtet zu werden..."

Das mit dem Kindergeld verhält sich jetzt so, dass es komplett und nicht mehr hälftig angerechnet wird.


,,Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bezahlt ein Elternteil keinen Unterhalt bekommt er auch kein Kindergeld angerechnet, egal wo das Kind wohnt und egal ob es privilegiert ist oder nicht (siehe BGH, Az XII ZR 34-03). Er muss das Kindergeld an das Kind weitergeben. Wenn das Kind nicht mehr beim bisher betreuenden Elternteil wohnt, erhält es sogar der Elternteil direkt ausbezahlt, der mehr Unterhalt bezahlt..."

,,Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet..."

Da B. auch an seinem 18. Geburtstag ein Sparbuch von meiner Oma erhalten hat - zählt dies zu angespartem Vermögen. Darunter würden natürlich auch alle anderen Sparbücher, Erbschaften usw... fallen.


,,Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert (Ausnahme priviligierte Volljährige), hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen, auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden..."



Ich gehe davon aus, dass wir es auch weiterhin ohne Ämter ect. bewerkstelligen werden.



Gruß

Antwort von der Kindsmutter....

Hallo,
danke fürs Antworten.
ja das müßen wir schnellstmöglich machen, seine Konten auf ihn umschreiben,

ich habe gerade mit ihm geredet, kein Problem das er dich per Mail anschreibt, wenn du das möchtest.

Möchtest du eine Kopie der Schulbescheinigung. Er ist jetzt in der 12, also nur noch Klasse 13.

Freibeträge gelten nicht mehr wenn Kinder 18 werden.
Kindergeld wird so lange er in der Schule ist weiter gezahlt, ist mit Ihm geklärt das ich es einbehalte da er hier noch wohnt

Das beide Unterhaltpflichtig sind ist richtig , es werden die Gehälter verglichen , und davon wird ein mittel Wert errechnet.
aber das Jugendamt ist weiter zuständig, nur ist er bei den Gesprächen anwesend.

das Sparbuch fast 1200,- von deinen Großeltern zur Geburt, wird Anteilig für ein Führerschein und ein Auto verwendet, falls du die Anmeldung dort Kopiert willst sag bescheid.

Er hat kein Erbe, denn bei meiner Mutter ging es an den Ehemann, sie war nie geschieden.
also er hat keine Guthaben.

Hoffe es klappt weiterhin auch ohne Amt,
gruß



Meine Fragen sind jetzt natürlich erstmal primär, Stimmt das alles was sie in der letzten Mail geschrieben hat? Warum zählt mein Freibetrag/Selbstbehalt nicht mehr? Ich habe jetzt erstmal die Zahlungen eingestellt und warte darauf was passiert. Ach, ich habe keinen Titel vom Jugendamt - also nicht das ich wüsste das ich damals was unterschrieben habe diesbezüglich.

Vielen Dank an Euch alle schon einmal....
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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von TONO - 12-06-2014, 22:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 13-06-2014, 16:04
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 13-06-2014, 09:46
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von Nappo - 13-06-2014, 11:43
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 27-06-2014, 19:39
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 27-06-2014, 18:59
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RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:16
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:52

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