13-06-2014, 15:04
Also, demnach besteht kein Titel, wenn du nie einen unterschrieben hast oder von einem Gericht dazu verurteilt wurdest - in Zukunft darauf achten, dass du keinen vom Jugendamt unterschreibst!! sondern (falls überhaupt eingefordert) vom Notar ausstellen lässt (befristet+statisch / liest doch mal hier in des faq nach...)
Ab jetzt KEINE Kommunikation über jedwede Dritte sondern nur direkt mit dem Kind - Unterhalt nur aufs Konto des Kindes - Kindergeld MUSS auf beide Elternteile angerechnet werden.
KEINE rechtlichen Tipps der Gegenseite offenlegen!! Dafür soll sie schön einen Anwalt bezahlen. Du weißt Bescheid und das reicht.
Mit dem Erbe würde ich nachhaken...sagen kann man viel.
Ab jetzt KEINE Kommunikation über jedwede Dritte sondern nur direkt mit dem Kind - Unterhalt nur aufs Konto des Kindes - Kindergeld MUSS auf beide Elternteile angerechnet werden.
KEINE rechtlichen Tipps der Gegenseite offenlegen!! Dafür soll sie schön einen Anwalt bezahlen. Du weißt Bescheid und das reicht.
Mit dem Erbe würde ich nachhaken...sagen kann man viel.