21-06-2014, 11:56
Wende dich direkt ans OLG. Nach meiner Kenntnis wird es diesbezüglich tätig. Wenn sie sich nicht für zuständig halten, werden sie die Sache schon von Amts wegen an das AG weiterleiten. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass das OLG keinen Hinweis nach 89 II FamFG aufgenommen hat. Manchmal kommt das auch als separater Beschluss. Schau doch noch einmal genau nach.
Der TO kann auch parallel ein Vermittlungsverfahren einleiten und die Ergänzung der Vollstreckungsklausel. Das stört nicht. Ansonsten würde ich aus taktischen Gründen immer sofort das Ordnungsgeld beantragen. Wenn das Gericht oder die Gegenseite der Meinung ist, dann ein Vermittlungsverfahren anleiern zu müssen, ist man in der überlegenen Position und hat wesentlich mehr Spielraum.
Der TO kann auch parallel ein Vermittlungsverfahren einleiten und die Ergänzung der Vollstreckungsklausel. Das stört nicht. Ansonsten würde ich aus taktischen Gründen immer sofort das Ordnungsgeld beantragen. Wenn das Gericht oder die Gegenseite der Meinung ist, dann ein Vermittlungsverfahren anleiern zu müssen, ist man in der überlegenen Position und hat wesentlich mehr Spielraum.