21-06-2014, 16:19
Du befindest dich offenbar in einem emotionalen Strudel, der dich am Denken hindert und an den (juristischen) Realitäten vorbeimanövriert.
Du musst einmal mehr bei dir selbst bleiben. Du hast offenbar mit der KM Vereinbarungen getroffen, die euch vom Beschluss des OLG weggeführt haben. Richtig oder nicht?
Wenn dem so ist, kannst du ein Ordnungsgeld knicken unabhängig davon, dass das wegen der fehlenden Vollstreckungsklausel sowieso nicht möglich ist. Punkt. Wie ich bereits weiter oben anmerkte, wird das Gericht die Vollstreckungsklausel wohl auch nicht mehr aufnehmen, weil schlicht die Geschäftsgrundlage fehlt. Ein Gericht erklärt keine Umgangsvereinbarung für vollstreckbar, die erkennbar seit längerer Zeit nicht umgesetzt wird. Wenn es blöd läuft, darfst du da jetzt wieder von vorne anfangen, weil du gravierende Fehler gemacht hast.
Du solltest jetzt eine Strategie entwerfen, wie du aus der Nummer wieder herauskommst. Mit Ordnungsgeld sicherlich nicht.
Du musst einmal mehr bei dir selbst bleiben. Du hast offenbar mit der KM Vereinbarungen getroffen, die euch vom Beschluss des OLG weggeführt haben. Richtig oder nicht?
Wenn dem so ist, kannst du ein Ordnungsgeld knicken unabhängig davon, dass das wegen der fehlenden Vollstreckungsklausel sowieso nicht möglich ist. Punkt. Wie ich bereits weiter oben anmerkte, wird das Gericht die Vollstreckungsklausel wohl auch nicht mehr aufnehmen, weil schlicht die Geschäftsgrundlage fehlt. Ein Gericht erklärt keine Umgangsvereinbarung für vollstreckbar, die erkennbar seit längerer Zeit nicht umgesetzt wird. Wenn es blöd läuft, darfst du da jetzt wieder von vorne anfangen, weil du gravierende Fehler gemacht hast.
Du solltest jetzt eine Strategie entwerfen, wie du aus der Nummer wieder herauskommst. Mit Ordnungsgeld sicherlich nicht.