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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#6
du solltest sofort das Telefongespräch leugnen und dann der Inobhutnahme widersprechen. Würde ich sagen. Obwohl Gerichtstermin is ja bald.
Wenn ihr verheiratet seid hast du das ABR!! Ansonsten ist die Einschätzung über dich garnicht so schlecht. Vernichtend für die Mutter. Hast du sie denn für erziehungsfähig gehalten? Wie ist das mit der Borderline-Erkrankung?
Sieh zu das du das Kind siehst. Hört sich so an als ob du derzeit keinen Kontakt zum Kind hast.
Wenn du meinst du kannst für das Kind die Verantwortung übernehmen und es bei dir bleiben soll, wäre es gut wenn es vor der Verhandlung zu dir kommt.
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von Absurdistan - 22-06-2014, 22:37

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