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Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ? 
#23
Der Anwalt des Kindes ist wohl der Verfahrensbeistand. Vom eigenen Anwalt schreibt Pantelis bisher kaum etwas. Aber er hat der Inobhutnahme wohl widersprochen.

Es ist ja offensichtlich ein Verfahren eröffnet worden, in dem es um die elterliche Sorge geht. Die Frage ist, wer hat was beantragt. Ich vermute, dass das Jugendamt die elterliche Sorge beantragt hat. Der Sohn lebt ja derzeit nicht zuhause. Möglicherweise steht schon eine Pflegefamilie in den Startlöchern. Bis zur Verhandlung am 1.7. wird sowieso nichts laufen zwecks Rückführung o.ä..
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht an vater übertragen ?  - von bio - 24-06-2014, 08:28

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