27-06-2014, 09:59
(27-06-2014, 09:36)the notorious iglu schrieb: Wenn die Dame dabei widerspenstig wird, könnte man dem Finanzamt mitteilen, dass sie zu unrecht Steuerfreibeträge, die ja mit dem Bezug des Kindergeldes einhergehen, für sich geltend macht.
Ist gar nicht nötig. Die Kindergeldstelle muß an den auszahlen, der faktisch einen Anspruch hat und zwar ab dem Zeitpunkt, wo dieser Anspruch besteht. Vom unberechtigten Empfänger muß sie zurückfordern. Um den Rest kümmert sie sich dann gleich mit...
Also einfach der Mutter ´mal anraten, sich zu informieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...