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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#56
(02-08-2014, 14:57)TONO schrieb: Hierzu vielleicht noch eine Frage, wenn ich mir einen RA nehme, muss dann auch mein Sohn einen RA sich nehmen oder läuft das dann weiterhin alles über das JA?

Nur für Gerichtsanträge wird ein Anwalt benötigt - leider. Alles andere geht ohne Anwalt. Das Schreiben ist wie bereits im Thread gesagt als Bitte des Jugendamts zu werten.

Nicht ganz schlau werde ich aus folgendem Passus:

Jugendamt schrieb:Damit seine Mutter weiterhin tätig werden kann, hat er diese mit Vollmacht ermächtigt seine Interessen wahrzunehmen. Damit hat das Jugendamt die Aufgaben nach § 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII tätig zu werden.


§18 SGB VIII ist der bekannte Paragraf, der das Jugendamt ermächtigt, ab 18 noch beraten zu dürfen: "Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.". Aber was soll das mit einer Vollmacht für die Mutter zu tun haben? Was soll das überhaupt für eine Vollmacht sein? Eine Vollmacht durch den Unterhaltsberechtigten, die einen Unterhaltspflichtigen berechtigten würde, Unterhalt geltend zu machen wäre aufgrund des starken Interessenkonflikts der Unterhaltspflichtigen mit der schwächeren Partei sittenwidrig. Die Mutter hat auch sonst keine Rechte, sie ist kein Anwalt der Mandate übernehmen kann.

Was ist denn das für eine Gehaltsabrechnung? Anzugeben sind alle Einkünfte, nicht nur Gehalt. Wo ist der Steuerbescheid? Genügt die Mutter ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, arbeitet sie Vollzeit?

Der Umgang mit dem Kindergergeld ist nicht korrekt. Wenn du Unterhalt zahlst, geht es auf dein Konto, du reichst es dann mit dem Unterhalt an das Kind weiter. Das ist wichtiger wie du denkst, denn der Sohn bekommt dann einen grösseren Haufen Geld aufs Konto als wenn du nur kindergeldbereinigt Unterhalt zahlst und die Kindergeldkasse zahlt weiteer direkt an die Mutter, die das dann direkt einsackt. Wenn wie erwartet die Mutter weiterhin danach giert, ihn kräftig für Kost und Logis abzockt, dann bezahlt er das explizit an sie und er merkt schnell, wo die mütterlichen Motivationen liegen.
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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von TONO - 12-06-2014, 22:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 13-06-2014, 16:04
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 13-06-2014, 09:46
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von Nappo - 13-06-2014, 11:43
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RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:16
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:52
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von p__ - 02-08-2014, 16:22

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