22-10-2014, 08:52
(21-10-2014, 09:58)gegen-das-system schrieb: - Die Beiständin ist mit der Richterin befreundet.
Sicher. Weshalb es durchaus objektivitätsfördernd sein kann, wenn die Möglichkeit obergerichtlichen Nacharbeitens als wahrscheinlich angesehen werden muß.
Wer nicht taktet, wird getaktet...