23-10-2014, 10:58
Mögliche richtige Begründungen:
1. Die Vorsorge ist eine Zusatzleistung seines Arbeitgebers und insofern auch kein Einkommen im Sinne des SGB II
2. Er betreibt eine staatlich geförderte Altersvorsorge und kann diese im Sinne des Gesetztes vom Einkommen absetzen.
3. Er unterliegt nicht der Rentenversicherungspflicht und kann deshalb die Vorsorge von seinem Einkommen im Sinne des Gesetzes absetzen.
Falsche Begründung:
Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen herausgerechnet werden, weil sie nicht bereite Mittel sind.
1. Die Vorsorge ist eine Zusatzleistung seines Arbeitgebers und insofern auch kein Einkommen im Sinne des SGB II
2. Er betreibt eine staatlich geförderte Altersvorsorge und kann diese im Sinne des Gesetztes vom Einkommen absetzen.
3. Er unterliegt nicht der Rentenversicherungspflicht und kann deshalb die Vorsorge von seinem Einkommen im Sinne des Gesetzes absetzen.
Falsche Begründung:
Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen herausgerechnet werden, weil sie nicht bereite Mittel sind.