27-05-2009, 10:51
Lasst mich raten:
Die Lebensstandardgarantie gilt nicht grundsätzlich weiter.
Es bedarf einer intensiven und teuren Betrachtung des Einzelfalles, die in diesem und in 99,9% aller übrigen Fälle eine Fortführung der Unterhaltszahlungen erforderlich macht.
Der Pflichtige kann sich aber in regelmäßigen Abständen und auf eigene Kosten gerne immer wieder eine blutige Nase abholen, beim Versuch die Unterhaltspflicht zu beenden.
Die Lebensstandardgarantie gilt nicht grundsätzlich weiter.
Es bedarf einer intensiven und teuren Betrachtung des Einzelfalles, die in diesem und in 99,9% aller übrigen Fälle eine Fortführung der Unterhaltszahlungen erforderlich macht.
Der Pflichtige kann sich aber in regelmäßigen Abständen und auf eigene Kosten gerne immer wieder eine blutige Nase abholen, beim Versuch die Unterhaltspflicht zu beenden.