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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#7
(27-12-2014, 15:25)dwt schrieb: Mich interessiert meine Ruhe jedoch sehr, da ich gesundheitlich stark angeschlagen bin und dieses Thema mich seit Jahren nicht genesen lässt.

Ist klar. Aber meiner Ansicht nach ist die Ausreise nur ein veränderter Parameter, der eine innere Gesundung unterstützen kann. Von den Problemen wegkommen kann und muss man doch noch, wegzugehen kann auch ins Gegenteil umschlagen, zusätzlichen Stress erzeugen.

Die veränderte Umgebung hilft andererseits dabei, stellt einem neue Aufgaben, bringt eine neue Lebensweise mit sich, einen Bruch mit früheren Gewohnheiten, Dingen die einen an die unselige Vergangenheit ketten. Aber letzlich muss die Entwicklung innen drin stattfinden. Hat man das verstanden, kann man sich überall und immer von dem Mist wegbewegen, der uns Trennungsvätern reingedrückt wird. Ob Ausland oder Inland ist dann egal.

Leutnant Dino, ich, andere, wir sind heute im Inland und grinsen über die Unterhaltseintreiber. Wir sind Kurzschlüsse im System und leben teilweise nicht mal schlecht damit. Und wir alle haben das Familienrecht längst verlassen, stattdessen uns in die Millionen Überschuldeter eingereiht. Vollstreckung, Schulden sind wesentlich angenehmer, beherrschbarer wie das Unterhaltsrecht. Ich würde mich also an deiner Stelle im Ausland vergnügen oder nicht, so lange wie du meinst dass es dir guttut, aber der eigentliche Punkt ist, sich für das (komfortabel mögliche) Leben mit Schulden einzurichten und gesund zu werden.
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von p__ - 27-12-2014, 15:53

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