15-01-2015, 01:26
@zala
du musst schon alles durchlesen. :-)
Eine umfangreiche Umgangsvereinbarung ist Gegenstand des jetzigen Verfahrens.
Dafür ist uA die Gutachterin eingesetzt worden.
Eine Ordnungsmittelbelehrung (gem. §89) gibt es schon seit Jan. 2013.
Der Mediator ist mir auferlegt worden.
Da ich Vollzeit beruflich eingespannt bin, ist ein RA unverzichtbar.
du musst schon alles durchlesen. :-)
Eine umfangreiche Umgangsvereinbarung ist Gegenstand des jetzigen Verfahrens.
Dafür ist uA die Gutachterin eingesetzt worden.
Eine Ordnungsmittelbelehrung (gem. §89) gibt es schon seit Jan. 2013.
Der Mediator ist mir auferlegt worden.
Da ich Vollzeit beruflich eingespannt bin, ist ein RA unverzichtbar.