26-01-2015, 20:58
(26-01-2015, 20:52)wackelpudding schrieb: Die Abrechnung sollte der vertraglichen Vereinbarung entsprechen, sonst gibt es Erklärungsbedarf...
Das tut die Abrechnung ! Wie gesagt alles nachvollziehbar. Da steht drauf was tatsächlich verdient wurde, was als Vorschuss gezahlt wird, und der Gesamtbetrag der überwiesen wird. Und das der Gesamtbetrag ungefähr dem Brutto des Arbeitnehmers entspricht und ich alle Abgaben selber davon bezahlen muss, ist das was danach übrig bleibt das Netto um es ganz platt und sachlich falsch auszudrücken. Das sollte auch ein Familienrichter wissen.
Und das kann auch ein Familienrichter nicht einfach wegleugnen oder negieren.