26-03-2015, 10:59
Die gemeinsame elterliche Sorge dient dem Kindeswohl - das ist die Regelannahme und weshalb sollte man begründen, dass man etwas will, was offensichtlich gut für das Kind ist?
Auf Nachfragen des Jugendamtes hatte ich noch geantwortet, dass ein Kind mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gegenüber Kindern mit zwei sorgeberechtigten Elternteilen diskriminiert sei und ich diese Diskriminierung für mein Kind beendet sehen möchte.
Die anderen Beteiligten sind dann gefordert, Stellung zu nehmen, ohne von Dir ein Gerüst für eine Gegenargumentation geliefert bekommen zu haben. Das sollte man sie auch erstmal leisten lassen und kann dann darauf eingehen, wenn es zweckmäßig erscheint.
Auf Nachfragen des Jugendamtes hatte ich noch geantwortet, dass ein Kind mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gegenüber Kindern mit zwei sorgeberechtigten Elternteilen diskriminiert sei und ich diese Diskriminierung für mein Kind beendet sehen möchte.
Die anderen Beteiligten sind dann gefordert, Stellung zu nehmen, ohne von Dir ein Gerüst für eine Gegenargumentation geliefert bekommen zu haben. Das sollte man sie auch erstmal leisten lassen und kann dann darauf eingehen, wenn es zweckmäßig erscheint.
Wer nicht taktet, wird getaktet...