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Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo?
#5
Hallo Simon II,

danke für den Hinweis, aber genau das ist der Punkt.
Auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist, es ist Geld, worüber ich entscheiden kann, ob ich es in Eis oder in Lego investiere. Ich zahle meiner Ex ungern mehr als ich muß.

Und wie gesagt, dadurch daß der Titel unbefristet dynamisch ist, komme ich um eine Abänderungsklage am Ende sowieso nicht drumherum, wenn ich es richtig verstanden habe. Also kann ich es auch jetzt angehen, oder nicht?
Zitat: "Spätere Abänderungsklagen müssen sich immer auf tatsächlich eingetretene Veränderungen stützen, ein unbefristeter Titel kann also erst nach dem 18. Geburtstag durch Klage geändert werden."
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RE: Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? - von Schnabelhalter - 08-04-2015, 13:44

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