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Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater)
#12
Schick ihn doch selbst in Forum.

Ihm muss klar sein, dass das Jobcenter nicht mehr fordern kann, wie die Ex fordern könnte. Es gibt da keine Sonderregeln, sondern den üblichen zivilrechtlichen Anspruch, den auch die Ex selbst geltend machen könnte.

Nach diesem Anspruch könnte zwar möglicherweise Trennungsunterhalt fällig sein. Aber die Rechnung des Jobcenters ist der übliche Murks. Kindergeld als Einkommen des Vaters, kein Betreuungsbonus... fast schon witzig, was die da zusammenlügen.

Rechtmässig und vollstreckbar werden Forderungen erst, wenn sie so von einem Gericht beschlossen worden sind. Dem kann er gelassen entgegensehen. 
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RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 21:19
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 21:47
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 22:00
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 22:22
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von p__ - 14-04-2015, 22:47
RE: Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater) - von the notorious iglu - 14-04-2015, 22:52

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