27-04-2015, 15:09
Dieser hübsches Broschüre entnehme ich, dass das mit der Rentenbeitragserstattung nicht so einfach ist.
Zitat:Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.Klingt erst einmal gut. Klingt wie Kassenklingeln. Aber...
Zitat:Sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig, wird zusätzlich geprüft, ob Sie sich freiwillig versichern dürfen. Dürfen Sie sich freiwillig versichern, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Als Deutscher dürfen Sie sich grundsätzlich immer freiwillig versichern, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind – egal, wo Sie sich gerade aufhalten.Ja. Bleibt also nur der Wechsel der Staatsangehörigkeit oder bei Verbleib im Inland in irgendwelche Versorgungswerke, ich sag mal Ärzte und Anwälte.