05-06-2015, 22:08
@raid:
Vielen Dank für die nützlichen Infos. Ich habe auch ein bischen recherchiert. Der Trennungsunterhalt ist nicht auszuschließen, aber man muss ihn nicht geltend machen. Der nacheheliche Unterhalt ist für uns keine Frage. Er wird wirksam ausgeschlossen werden. Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen, dass auch getrennte Wohnbereiche die Trennungsabsicht bekunden können. Wir haben oben Wohnzimmer und Bad und unter das Schlafzimmer und ein zweites Bad. Damit sind die Wohnbereiche seit knapp vier Wochen getrennt. Ich muss bloß sehen, wie man das am besten nachweist.
Vielen Dank für die nützlichen Infos. Ich habe auch ein bischen recherchiert. Der Trennungsunterhalt ist nicht auszuschließen, aber man muss ihn nicht geltend machen. Der nacheheliche Unterhalt ist für uns keine Frage. Er wird wirksam ausgeschlossen werden. Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen, dass auch getrennte Wohnbereiche die Trennungsabsicht bekunden können. Wir haben oben Wohnzimmer und Bad und unter das Schlafzimmer und ein zweites Bad. Damit sind die Wohnbereiche seit knapp vier Wochen getrennt. Ich muss bloß sehen, wie man das am besten nachweist.