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Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln
#6
Das was du vorhast, kannst du alles vergessen.

Hast du die Trennungsfaq schon mal durchgelesen?
Tu es.

Dass deine Tochter umgemeldet wurde vollzieht nur den Umzug nach.
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass deine Tochter in Wirklichkeit bei dir lebt, kannst du sie auch nicht zurück melden.
Und wenn sie nicht die letzten Jahre von dir betreut wurde, kannst du sie auch weder zurück holen, noch ein WM gegen den Willen der Mutter durchsetzen.

Und du musst dich entscheiden, ob du dein Geld im Ausland in Sicherheit bringen willst oder ob du Umgang mit deiner Tochter haben möchtest.
Wenn du hier bleiben willst, bist du nur vor den Kosten geschützt, wenn du weder Geld noch Einkommen hast.

Auch die Kombination von gutem Familienanwalt und Off-Shore Spezialist dürfte vermutlich seltener Anzutreffen sein als Einhörner.

Einzig die Gütertrennung hat eine gewisse Chance auf Realisierung.

Aber lege mal ein paar Zahlen auf den Tisch damit wir dir etwas realistisches sagen können.
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RE: Fragen zu Offshore-Gründung und Umgangsrecht. Rechtsanwaltsuche Raum Bonn/Köln - von beppo - 07-06-2015, 17:16

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