Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen
#19
Dann hätte das zitierte BGH-Urteil gar nicht zur Urteilsbegründung herangezogen werden dürfen, weil es sich um ganz verschiedene Unterhaltsarten und völlig andere Rechtsgebiete handelt.
Korrekt?

(16-06-2009, 11:09)p schrieb: Es gibt keine Beweislastumkehr.
Das war jetzt spitzfindig.
Wiederlegung der Richterbehauptung, wenn Du es so willst.
Mir ist schon klar wo die Reise in der Unterhaltsrechtssprechung hingeht, nur man kann diese Rechtsbeugung auch sichtbarer machen als mit simpler Logik. Nämlich dann, wenn objektive Kriterien, wie die von mir vorgeschlagene getrennte Haushalts- und Buchführung (als Zusatz zur getrennten Veranlagung), eindeutig in der Überzahl sind.

Da hilft es dann auch nicht mehr nur zu Unterstellen und mehr Beweise einzufordern. OLG Jena ruft die Muddis beim BVerfG dann um Hilfe.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen - von Master Chief - 16-06-2009, 11:40
Quod licet Iovi non licet bovi - von Gast1 - 16-06-2009, 21:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Jena 1 UF 19/10: Berücksichtigung der Kosten des Umgangsrechts beim Unterhalt borni 12 17.172 24-10-2010, 16:09
Letzter Beitrag: Bluter
  OLG Jena 1 UF 141/08: Freistellung vom Kindesunterhalt ist möglich p__ 1 17.276 03-12-2008, 15:52
Letzter Beitrag: ali mente

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste