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OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen
#21
(16-06-2009, 12:12)p schrieb: Er könnte sich einfach offiziell von seiner Frau trennen um sie zu schützen und im übrigen das ganze Juristenpack links liegen lassen,[...]

Aber dann müsste er Ihr ja Trennungsunterhalt zahlen, welcher dann wiederum seine Leistungsfähigkeit einschränkt...Big Grin
Das kann doch niemand wollenExclamation

Oder wird das OLG Jena ihn dann im Handumdrehen wieder "Zwangsverheiraten"?
Gesetze brauchen die ja nicht für Ihre Urteile.

Was hätte bloß ein Herr Freisler mit solchen Freiheiten angefangen?
Man weiss es nicht.

Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen - von Master Chief - 16-06-2009, 12:26
Quod licet Iovi non licet bovi - von Gast1 - 16-06-2009, 21:18

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