15-07-2015, 14:25
(15-07-2015, 14:15)Dzombo schrieb: Ist denn Widerruf überhaupt zulässig nach so langer Zeit?
Nein, ist er nicht (außer es liegen Gründe wie Täuschung vor, was aber hier ersichtlich nicht gegeben ist).
(15-07-2015, 14:15)Dzombo schrieb: Soweit ich informiert bin, muss man so ein Verfahren mit Widerrufsvorbehalt abschließen, um später sagen zu können: "Nein Frau Richterin. Das möchte ich doch nicht so geregelt wissen!"
Dein Wissenstand ist korrekt.
Trotzdem ist es natürlich eine Möglichkeit, für einen winzigen Zeitraum ein Fetzelchen Aufmerksamkeit zu bekommen, und sei es nur in Form eines amüsierten Kopfschüttelns seitens der Richterin.