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Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich
#36
@Ibykus...

Das ist gängige Praxis. So wird das oft gemacht. Leider. Was mich aber nicht davon abhält, zu hinterfragen. Warum sich so verdammt wenige dafür interessieren? Immerhin werden sie für so was ja finanziell belangt. Wobei das denen wurscht sein kann, die sowieso keine VKH-Raten zahlen müssen.

Aber was rede ich von Geld. Hat eh kaum ein Trennungsvater. Außer wenn es ums klagen geht. Es geht ja um Rechte. Wobei es weitaus billiger ist für seine Rechte zu demonstrieren. Einzig fehlt der Mut. Bei Dir allerdings weniger. Wer verpackt noch außer Dir Kinderhände in Stacheldraht?

Gib bescheid, wenn sich die werte Richterin durchgerungen hat, eine Entscheidung zu treffen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Widerruf der Zustimmung zu einem gerichtlch geschl. Umgangsvergleich - von Dzombo - 16-07-2015, 18:49

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