30-07-2015, 15:56
Ich muss nochmal eine Frage stellen. Wenn ein Mann für 2 Kinder unterhaltspflichtig ist, und dann mit einer neuen Partnerin zusammenziehen will, wird dann automatisch der Unterhalt neu berechnet und zu seinem Nachteil nun mehr berechnet?
Sagen wir, die Partnerin verdient bedeutend mehr als er, müsste sie ihm dann nicht 1/7 der Differenz der Gehälter "abgeben" und dann wird das auf sein pfändbares Einkommen addiert, so dass indirekt die neue Freundin seine Kinder mitfinanziert?
Oder gibt es da Schlupflöcher? Hat jemand eine solche Situation und wie löst man die? Oder kann man mit einem Unterhaltszahler einfach aus finanzieller Sicht nicht ohne Einbussen zusammenziehen? Oder muss man als WG zusammenziehen, vielleicht mit noch einer dritten Person, damit es auch eine "richtige" WG ist, und dafür Sorge tragen, dass der Unterhaltszahler auch weiterhin dieselbe Mietsumme zahlt wie bisher allein? Wäre das eine mögliche Lösung?
Sagen wir, die Partnerin verdient bedeutend mehr als er, müsste sie ihm dann nicht 1/7 der Differenz der Gehälter "abgeben" und dann wird das auf sein pfändbares Einkommen addiert, so dass indirekt die neue Freundin seine Kinder mitfinanziert?
Oder gibt es da Schlupflöcher? Hat jemand eine solche Situation und wie löst man die? Oder kann man mit einem Unterhaltszahler einfach aus finanzieller Sicht nicht ohne Einbussen zusammenziehen? Oder muss man als WG zusammenziehen, vielleicht mit noch einer dritten Person, damit es auch eine "richtige" WG ist, und dafür Sorge tragen, dass der Unterhaltszahler auch weiterhin dieselbe Mietsumme zahlt wie bisher allein? Wäre das eine mögliche Lösung?