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Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein
#30
Der von Nathan verlinkte Beitrag, das Interview mit Frau Ingeborg Schwenzer, beruht auf einem 55seitigen "Gutachten", das Schwenzer 2013 angefertigt hat. Das ist zwischenzeitlich im Volltext online: https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/aktu...nzer-d.pdf
"Zeitgemässes kohärentes Zivil- insbesondere Familienrecht"

Hier kann man die Details nachlesen und die Argumentationen, mit denen nicht nur sie hantiert. Sie stützt sich vielfach auf die ebefalls schon im Thread erwähnten Cottier. Ich ziehe mal ein paar Details heraus:

- Sie will alle "Lebensgemeinschaften" gleichstellen, eine Lebensgemeinschaft liegt bei ihr schon dann vor, wenn das Paar drei Jahre zusammen war, oder ein Kind da ist, auf eine gemeinsame Wohnung kommt es nicht an, auf das Geschlecht kommt es auch nicht an, auf die Zahl der Beteiligten kommt es nicht an, polygame Lebensgemeinschaften sind ebenso gleichgestellt. Es kommt auch nicht darauf an, dass sich einer der Partner gegen die Einordnung als Lebensgemeinschaft auspricht, es gibt kein "opt out". Will er das nicht, muss er die Beziehung klar und deutlich beenden.

- Für das Ende der Lebengemeinschaft verlangt sie einen Knetgummiball voller Ausgleiche. Knetbar, drehbar, wendbar in allen Richtungen, überall Abweichtungen von den Regeln erlaubt wenn es dem Einzelfall Rechnung tragen würde. Die Regeln sind bei ihr: Güterrecht, Vorsorgeausgleich, Unterhalt.

- Ihr Standardgüterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Das würde eine Zugewinngemeinschaft stark Richtung Gütergemeinschaft rücken, es gibt damit bereits während der Lebensgemeinschaft automatisch ein Gemeinschaftsgut. Auch eine wahre Freude für Gläubiger.

- Die Gestaltung der Lebensgemeinschaft durch Verträge soll streng regelmentiert bleiben, was dem Staat nicht gefällt soll verboten bleiben.

- Die biologische Mutter soll wie jetzt auch immer Elternteil bleiben und die erste Position beim Sorgerecht innehaben. Der Vater soll noch beliebiger wie jetzt werden, seine Elternschaft soll sich durch eine "intentionale Elternschaft" begründen, in Abhängigkeit der Zustimmung der Mutter. Auch, wenn man verheiratet ist. Auch, wenn der zweite Elternteil gleichgeschlechtlich ist, somit können Lesben (Schwule nicht, da die bevorrechtigte Mutter fehlt!) sehr leicht Eltern werden. Das Sorgerecht der zweiten Person ist in allen Fällen später und schwächer wie das der Mutter, es steht in Abhängigkeit von ihr. Die biologische Vaterschaft tritt immer zurück.

- Adoptionen sollen von bisherigen Hürden befreit werden, "flexibilisiert" wie sie es nennt.

- Das Sorgerecht soll auf Dritte ausgeweitet werden können, dafür reicht eine neue Lebensgemeinschaft mit ihnen. Der neue Lover kann das Sorgerecht bekommen, es gibt dann mehr als zwei Sorgeberechtigten. Eine Begrenzung auf auf eine Sorgeberechtigtenzahl schlägt sie nicht vor, nach dem fünften Lover hat das Kind dann möglicherweise sieben Sorgeberechtigten.
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RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - von p__ - 28-12-2015, 20:08
RE: Schweiz: Unterhalt satt auch ohne Trauschein - von zeitgenosse - 28-12-2015, 21:13

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