20-01-2016, 00:03
Ich darf mal meinen Thread wieder hervorkramen. Die Mutter hatte ja meinem Antrag auf gemeinsame Sorge widersprochen, ich sollte gegenüber dem Gericht zu ihren Argumenten Stellung nehmen. Diese Stellungnahme hatte ich gestern fertig gestellt und wollte sie heute zur Post geben.
Nun lag genau heute ein Schreiben des Jugendamtes im Briefkasten. Man bittet um Abmachung eines Gesprächstermins innerhalb von 14 Tagen.
Ich wusste nicht, dass das Jugendamt noch mal gehört wird, wenn die Sache bereits bei Gericht liegt. Wie wird das Gespräch beim Jugendamt vermutlich laufen? Werde ich mich rechtfertigen müssen und erklären müssen, warum ich die gemeinsame Sorge beantragt habe? Werde ich mit den Vorwürfen konfrontiert, die die Mutter über ihre Anwältin dem Gericht zukommen ließ?
Vielleicht weiß ja jemand, was mich da ungefähr erwartet.
Danke und Gruß, Andreas
Nun lag genau heute ein Schreiben des Jugendamtes im Briefkasten. Man bittet um Abmachung eines Gesprächstermins innerhalb von 14 Tagen.
Ich wusste nicht, dass das Jugendamt noch mal gehört wird, wenn die Sache bereits bei Gericht liegt. Wie wird das Gespräch beim Jugendamt vermutlich laufen? Werde ich mich rechtfertigen müssen und erklären müssen, warum ich die gemeinsame Sorge beantragt habe? Werde ich mit den Vorwürfen konfrontiert, die die Mutter über ihre Anwältin dem Gericht zukommen ließ?
Vielleicht weiß ja jemand, was mich da ungefähr erwartet.
Danke und Gruß, Andreas