21-01-2016, 17:02
(21-01-2016, 15:06)Bruno schrieb: D.h. meine Strategie des geregelten selber Vertickens von doppelten und nicht benötigten Dingen scheint mir nicht ganz falsch zu sein. Auch senkt das die Entsorgungs und Umzugskosten im Falle eines Umzugs.
Ist ja logisch, dafür muß man nur ein wenig kaufmännisches Gespür haben. Zu Ramschpreisen kann ich fast alles loswerden.
Die Strategie ist letztlich nur dazu da, um die umlaufenden Mittel zu erhöhen. Die Gläubigerinteressen befriedigt sie nicht.
Wenn bei einer Versteigerung vom Erlös nach Abzug der Schulden und Vollstreckungskosten noch ein Betrag übrig bleibt, bekommst du den ausgehändigt. Aber wie P schon sagte, Sachpfändung wird heute meistens wegen erkennbarer Fruchtlosigkeit abgeblasen. In den Armutsbundesländern sind die Ansprüche bei Sachpfändungen allerdings nicht ganz so hoch wie in den restlichen Ländern. Da wird auch ein Laptop mit einem Zeitwert von 100 Euro mitgenommen. Den Ausbau der Festplatte durch eine entsprechende und autorisierte Fachkraft zahlt der Schuldner. Meinte doch auch das VG Münster vor nicht langer Zeit, als dem Kläger der einzige Rechner (Laptop) gepfändet wurde:
Zitat:So können etwa in der Stadtbücherei N. kostenlos 18 Personalcomputer als Internet-PC oder als Schreib-PC genutzt werden. Zudem scheint dem Gericht im vorliegenden Einzelfall auch der Verweis auf ein Internetcafé zumutbar. Schließlich besteht bei dem heutigen Verbreitungsgrad von Computern und Notebooks auch die Möglichkeit, auf Geräte von Familienangehörigen, Freunden oder Kollegen zurückzugreifen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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